Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 08:30 - 21:00 Uhr Freitag 08:30 - 20:00 Uhr Samstag und Sonntag 09:00 - 14:00 Uhr

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fitnesspark Vitales GmbH 1. Der Vertragspartner, die Vertragspartnerin ist berechtigt die Einrichtungen der Fitnesspark Vitales GmbH zu den offiziellen Öffnungszeiten zu benutzen. Die Zeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. 2. Der Beitrag ist bis zum 3. eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen. Da bei den vereinbarten Preisen eine wirtschaftliche Führung des Fitnesspark Vitales nur möglich ist, wenn alle Teilnehmer ihren Verpflichtungen pünktlich nachkommen, wird wegen des damit verbundenen Mehraufwands an Personal- und Sachkosten, sowie Bankgebühren für jede Rücklastschrift und Mahnung ein Säumniszuschlag erhoben. Teilen Sie uns deshalb bitte Änderungen der Anschrift und der Bankverbindung unverzüglich mit. 3. Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf des Vertrages zu bezahlen, wenn das Mitglied die Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder kurzfristig nehmen kann. Kurze Erkrankungen entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. 4. Bei Krankheiten ab durchgehend 4 Wochen Dauer kann der Vertrag gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung für die Dauer der Krankheit stillgelegt werden. Die Ruhemonate verlängern die Vertragsdauer entsprechend. 5. Sachbeschädigungen werden auf Kosten dessen erhoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. 6. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes oder der Hausordnung verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei die Monatsbeiträge bis zum Ablauf des regulären Vertrages weiter entrichtet werden müssen. 7. Die Fitnesspark Vitales GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld. 8. Bei Unfällen haftet die Fitnesspark Vitales GmbH im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung. 9. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Fitnesspark Vitales GmbH grundsätzlich nicht. 10. Wird es der Fitnesspark Vitales GmbH aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden. 11. Ein Anspruch auf die Teilnahme an bestimmten Kursen besteht nicht. Sind einzelne Kurse dauerhaft „ausgebucht“ , wird eine Warteliste und ggf. ein weiterer Kurs eingerichtet. Der Fitnesspark behält sich Veränderungen des Kursprogrammes vor. 12. Sollte der derzeit gültige Mehrwertsteuersatz gesetzlich erhöht werden, erhöhen sich entsprechend die Gebühren aus diesem Vertrag. 13. Nach Ablauf der Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag um die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer – es sein denn, er wird mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende schriftlich gekündigt. 14. Zur Vorbeugung von Missverständnissen können Kündigungen und wirksame Nebenabreden nur schriftlich erfolgen. Der Vertragspartner erhält eine Durchschrift. 15. Sollten Vereinbarungen aus dem Vertrag und den AGB’s ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ermangeln, sollen sämtliche übrigen Vereinbarungen rechtswirksam bleiben. 16. Die beigefügte und im Studio ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Montag - Donnerstag 08:30 - 21:00 Uhr Freitag 08:30 - 20:00 Uhr Samstag und Sonntag 09:00 - 14:00 Uhr

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Fitnesspark Vitales GmbH 1. Der Vertragspartner, die Vertragspartnerin ist berechtigt die Einrichtungen der Fitnesspark Vitales GmbH zu den offiziellen Öffnungszeiten zu benutzen. Die Zeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. 2. Der Beitrag ist bis zum 3. eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen. Da bei den vereinbarten Preisen eine wirtschaftliche Führung des Fitnesspark Vitales nur möglich ist, wenn alle Teilnehmer ihren Ver- pflichtungen pünktlich nachkommen, wird wegen des damit verbundenen Mehraufwands an Personal- und Sachkosten, sowie Bankgebühren für jede Rücklastschrift und Mahnung ein Säumnis- zuschlag erhoben. Teilen Sie uns deshalb bitte Änderungen der Anschrift und der Bankverbindung unverzüglich mit. 3. Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf des Vertrages zu bezahlen, wenn das Mitglied die Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder kurzfristig nehmen kann. Kurze Erkrankungen entbinden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. 4. Bei Krankheiten ab durchgehend 4 Wochen Dauer kann der Vertrag gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung für die Dauer der Krankheit stillgelegt werden. Die Ruhemonate verlängern die Vertrags- dauer entsprechend. 5. Sachbeschädigungen werden auf Kosten dessen erhoben, der sie bewirkt oder verursacht hat. 6. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes oder der Hausordnung verstößt, erhält ohne Nachsicht Hausverbot, wobei die Monats- beiträge bis zum Ablauf des regulären Vertrages weiter entrichtet werden müssen. 7. Die Fitnesspark Vitales GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld. 8. Bei Unfällen haftet die Fitnesspark Vitales GmbH im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung. 9. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Fitnesspark Vitales GmbH grundsätzlich nicht. 10. Wird es der Fitnesspark Vitales GmbH aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden. 11. Ein Anspruch auf die Teilnahme an bestimmten Kursen besteht nicht. Sind einzelne Kurse dauerhaft „ausgebucht“ , wird eine Warteliste und ggf. ein weiterer Kurs eingerichtet. Der Fitnesspark behält sich Veränderungen des Kursprogrammes vor. 12. Sollte der derzeit gültige Mehrwertsteuersatz gesetzlich erhöht werden, erhöhen sich entsprechend die Gebühren aus diesem Vertrag. 13. Nach Ablauf der Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag um die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer – es sein denn, er wird mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende schriftlich gekündigt. 14. Zur Vorbeugung von Missverständnissen können Kündigungen und wirksame Nebenabreden nur schriftlich erfolgen. Der Vertragspartner erhält eine Durchschrift. 15. Sollten Vereinbarungen aus dem Vertrag und den AGB’s ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ermangeln, sollen sämtliche übrigen Vereinbarungen rechtswirksam bleiben. 16. Die beigefügte und im Studio ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.